Lernmittel

Der Pauschalbetrag für Lernmittel beinhaltet:

  • Lehrwerke in Buchform, die ausschließlich von der Oberschule ausgegeben werden
  • Lizenzgebühren für digitale Schulmedien
  • Ergänzungen zu den Schulmedien
  • Kopiergeld für Projekt- und Klassenarbeiten

Pauschal je Schüler/in: 25 €

für Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern (Nachweis erforderlich): 20 €

für Familien, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten (Nachweis erforderlich): 0 €

Die jeweiligen Beträge werden wir im ersten Schulhalbjahr anfordern.

schirmer@obs-gehrden.de.

Nachweise für Ermäßigungen:

  • nach dem Bundessozialhilfegesetz SGB 2 Grundsicherung für Arbeit Suchende
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz SGB 12
  • nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch: Heim- und Pflegekinder
  • Wohngeldempfänger zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
  • Empfänger von Kinderzuschlag gem. § 6 a BKKG
  • mehr als drei schulpflichtige Kinder

Die Nachweise sind bis zum 30.06. eines Jahres bei unserem Schulassistenten einzureichen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird der Pauschalbetrag in Höhe von 25 € fällig.