Der Pauschalbetrag für Lernmittel beinhaltet:
- Lehrwerke in Buchform, die ausschließlich von der Oberschule ausgegeben werden
- Lizenzgebühren für digitale Schulmedien
- Ergänzungen zu den Schulmedien
- Kopiergeld für Projekt- und Klassenarbeiten
Pauschal je Schüler/in: 25 €
für Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern (Nachweis erforderlich): 20 €
für Familien, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten (Nachweis erforderlich): 0 €
Die jeweiligen Beträge werden wir im ersten Schulhalbjahr anfordern.
Nachweise für Ermäßigungen:
- nach dem Bundessozialhilfegesetz SGB 2 Grundsicherung für Arbeit Suchende
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz SGB 12
- nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch: Heim- und Pflegekinder
- Wohngeldempfänger zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
- Empfänger von Kinderzuschlag gem. § 6 a BKKG
- mehr als drei schulpflichtige Kinder
Die Nachweise sind bis zum 30.06. eines Jahres bei unserem Schulassistenten einzureichen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird der Pauschalbetrag in Höhe von 25 € fällig.