Schulordnung

Schulordnung – Für ein gutes Miteinander an unserer Schule

  1. Präambel

Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle wohlfühlen. Grundlage dafür sind der respektvolle höfliche Umgang miteinander sowie Toleranz und die Übernahme von Verantwortung. Wir alle sind ein Teil dieser Schulgemeinschaft und werden auf die Einhaltung der Regeln und Grundsätze unserer Schulgemeinschaft achten.

  1. Regeln

2.1. Pausenregeln

Während der Pausen …
verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- und Fachräume.
begeben sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-10 auf den Schulhof, in den Jugendpavillon, die Mensa oder die Pausenhallen.

2.2. Verspätungen – Versäumnisse – Krankheit

Wir erscheinen alle pünktlich und regelmäßig zum Unterricht, denn  das ist eine Voraussetzung für ein erfolgreiches  Arbeiten.
Wenn Lehrerinnen und Lehrer verspätet sind, benachrichtigen die Klassensprecherinnen und Klassensprecher spätestens nach 10 Minuten  das Sekretariat.
Im Krankheitsfall einer Schülerin oder eines Schülers informieren die Eltern bis spätestens 07:50 Uhr am gleichen Tag telefonisch oder via Mail die Schule. Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag vorliegen.
Eine Beurlaubung für einen Tag kann auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten von der Klassenlehrkraft genehmigt werden. Über mehrtägige  Beurlaubungen entscheidet auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulleitung. Über Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet die Schulleitung.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff selbständig nachzuarbeiten.

2.3. Verhalten im Unterrichtsraum

Am Beginn der Stunde begrüßen wir uns freundlich.
Auf das Kauen von Kaugummi verzichten wir.
Wir essen und trinken nur in den Pausen.
Wir gehen sorgsam mit Material und Mobiliar um.
Wir halten Ordnung und praktizieren sachgerechte Müllentsorgung und Mülltrennung.
Alle Schülerinnen und Schüler stellen nach Unterrichtsende ihre Stühle hoch.
Im Unterricht werden keine Handys benutzt, sofern die Benutzung von der Lehrkraft nicht ausdrücklich zu unterrichtlichen Zwecken erlaubt wird.

  1. Rücksichtsvoller Umgang

Für einen geregelten und angstfreien Schulbetrieb erwarten wir …

  • ein faires Lehr- und Lernverhalten.
  • Respekt und Höflichkeit im Umgang miteinander.

Wir verzichten auf …

… das Werfen von Gegenständen, auch von Schneebällen.
… Ballspiele im Gebäude.
… die Nutzung von Skateboards und Inlineskates etc. auf dem  Schulgelände.
… das Fahrradfahren auf dem Schulhof.

Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss darf mit dem Fahrrad zu den Fahrradständern gefahren werden, sofern dabei andere Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet werden.

  1. Tabus

Tabu sind bei uns auf dem Schulgelände …

… das Rauchen
… Alkohol und andere Drogen
… das Mitbringen von Waffen und anderer gefährlicher Gegenstände
… Film-, Foto- und Tonaufnahmen im gesamten Schulgebäude und auf dem Außengelände

  1. Allgemeines

a) Das Benutzen von Streichhölzern, Feuerzeugen o.a. sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Schulbereich ist untersagt (Ausnahme: mit ausdrücklicher Genehmigung durch Lehrkräfte für Unterrichtszwecke).
b) Druckerzeugnisse, Plakate und sonstige Aushänge dürfen nur mit Genehmigung der jeweiligen Schulleitung verteilt bzw. an den dafür vorgesehenen Plätzen angebracht werden.

  1. iPad- Regeln
  • In der Pause bleibt das iPad im Klassenraum.
  • Jeden Morgen ist der Ladezustand bei 100 %.
  • Es muss immer genügend freier Speicherplatz auf dem iPad sein.
  • Wir fotografieren, filmen, …unsere Mitschüler nur mit deren Erlaubnis.
  • Wir spielen Spiele oder nutzen soziale Netzwerke auf dem iPad nicht in der Schule.
  • Die iPads werden immer in der Tasche transportiert.
  • Wir verbinden uns nur mit Erlaubnis der Lehrkraft mit dem Apple TV.

Haftung
Für Schäden an Schul- und Fremdeigentum haften die Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte.
Unfälle, die sich während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg ereignen, müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
Die Schule übernimmt keine Haftung für gestohlene Wertgegenstände.