Abschlüsse

Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Den Hauptschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst. Sogar die Note 5 (mangelhaft) in nur einem Fach musst Du nicht ausgleichen und hast den Hauptschulabschluss trotzdem bestanden.

Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss und der Hauptschulabschluss sind gleichwertig. Mit beiden erwirbst Du die gleichen Berechtigungen.

Der Realschulabschluss nach Klasse 10

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst

UND zusätzlich

  • Zwei E-Kurse mindestens mit Note 4 (ausreichend)
  • Alle G-Kurse mindestens mit Note 3 (befriedigend)
  • Zwei Fächer ohne Fachleistungsdifferenzierung mindestens mit Note 3 (befriedigend)

Der erweiterte Sekundarabschluss

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du

  • Drei E-Kurse mindestens mit Note 3 (befriedigend)
  • Ein E-Kurs mindestens mit Note 4 (ausreichend) oder G-Kurs mindestens mit Note 2 (gut)
  • In den restlichen Fächern im Durchschnitt die Note 3 (befriedigend) erhältst

Als Ausgleichsfach kannst Du nur ein Fach nehmen, das höchstens eine Stunde weniger je Woche unterrichtet wird als das Fach, das Du ausgleichen möchtest. Zum Beispiel kannst Du das Fach Mathematik nicht mit dem Fach Musik oder Sport ausgleichen.

Die Versetzungsregelungen an der Oberschule in Niedersachsen

Nach Klasse 5 kannst Du an der Oberschule in Niedersachsen nicht sitzenbleiben. Auch mit schlechten Noten rückst Du auf in die Klasse 6. Nach Klasse 6 kann Deine Oberschule entscheiden, ob alle Schüler/innen der Klassen 6 ohne Versetzungsregelung einfach in die Klasse 7 aufrücken (WeSchVO §3 Nr. 2). Oder die Oberschule entscheidet, dass nach Klasse 6 die normale Versetzungsregelung gilt.

Für die übrigen Schuljahre gilt:

  • Du wirst versetzt, wenn alle Fächer mit der Note 4 (ausreichend) oder besser bewertet sind und nur ein Fach mit der Note 5 (mangelhaft).

Ausgleichen kannst Du die folgenden Noten

  • Hast Du zweimal die Note 5 (mangelhaft) im Zeugnis, dann kannst Du mit zweimal der Note 3 (befriedigend) ausgleichen.
  • Die Note 6 (ungenügend) in einem Fach kannst Du ausgleichen mit der Note 2 (gut) in einem anderen Fach oder mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern.

Die Fächer mit denen Du ausgleichen kannst, sind die sogenannten Ausgleichsfächer. Ein Ausgleichsfach hast Du höchstens eine Stunde pro Woche weniger als das Fach, welches Du ausgleichen musst. Zum Beispiel kannst Du Mathematik mit vier Wochenstunden nicht ausgleichen mit Religion, wo Du nur zwei Stunden in der Woche hast.

An der Oberschule in Niedersachsen gibt es unterschiedliche Ausgleichsmöglichkeiten, je nachdem, ob jahrgangsbezogen unterrichtet wird oder schulformbezogen.

Bei schulformbezogenem Unterricht gelten die Ausgleichsmöglichkeiten für die jeweilige Schulform. Das bedeutet, wenn Du den Hauptschulzweig besuchst, dann gelten die Ausgleichsmöglichkeiten für die Hauptschule (WeSchVO §17) für Dich. Besuchst Du den Realschulzweig, dann gilt die Regelung für die Realschule (WeSchVO §18). Und beim gymnasialen Zweig an der Oberschule gilt die Ausgleichsmöglichkeit für das Gymnasium.