Der Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Schülerschaft und der Elternschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Die Konzeption ähnelt der von Schulkonferenzen in anderen Bundesländern.
Mit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ (zu deren Konzept siehe den „Abschlussbericht der ‚Arbeitsgruppe Eigenverantliche Schule‘“ im Niedersächsischen Kultusministerium vom 24. Februar 2005[2]) wurde in Niedersachsen die Institution des Schulvorstandes neu geschaffen. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 12. Juli 2007, seine Zusammensetzung aus § 38b.[3]
Der Schulvorstand entscheidet
- über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
- die Führung einer Eingangsstufe,
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen,
- die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen sowie Grundsätze für
- die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
- die Durchführung von Projektwochen,
- die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
Der Schulvorstand besteht je nach der Größe der Schule aus acht, zwölf oder sechzehn Mitgliedern. Er setzt sich zur Hälfte aus Lehrkräften (zu denen der Schulleiter oder die Schulleiterin gerechnet wird) sowie aus Vertretern der Eltern- und Schülerschaft zusammen.
Schulvorstand an der GOBS Gehrden:
Mitglieder der Lehrkräfte
Frau Benediek
Frau Liebig
Frau Burkhard
Frau Kiroglu
Herr Evertz
Frau Draht
Herr Essenheimer
Frau Löffler
Mitglieder der Eltern
Frau Thadewald
Frau Steinacker
Frau Kurz
Herr Lehmann
Mitglieder der Schülerschaft
Nico Ziesemer